Hallo miteinander,
ich habe kürzlich einen XJ erstanden, den vor Jahren ein US-Soldat hier in Deutschland gelassen hat.
Das Auto war bereits in Deutschland zugelassen, Verzollung und Zulassung alles schon erledigt. Dann stand das Auto einige Jahre abgemeldet, trocken und warm in einer Fabrikhalle.
Bei der jetzigen Wiederzulassung habe ich zunächst den Nachrüstkat für D 3 usw. machen lassen, Vollabnahme TÜV usw. ging alles glatt. Das Auto ist auch in sehr gutem Zustand, keine 80.000 mls auf der Uhr. Bei der Zulassungsstelle hat man nach einer Sondergenehmigung verlangt für die Rückleuchten in US-Version (so etwas steht auch im alten deutschen Brief, den ich vorgelegt habe). Reicht den Damen der Zulassungsstelle aber nicht, die wollen dieses Extra-Papierchen haben. Bei den Unterlagen zum Fahrzeug ist nichts dabei gewesen.
Hat jemand so etwas schon mal besessen oder davon gehört? Sondergernehmigung oder besondere Erlaubnis zum Betrieb der Heckleuchten in US-Version?
Hat jemand so was zu Hause und kann mir eine Kopie zur Verfügung stellen?
idS Daniel
US-Direktimport
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Frag mal in Gundelsheim nach, vielleicht kann dir da geholfen werden ;)
allerdings fährt der Cheffe im mom in der USA im Acker rum
allerdings fährt der Cheffe im mom in der USA im Acker rum

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Niemand?
idS Daniel
hast du keinen im stammtisch, der dir kurz seine eu-leuchten
leihen kann? ;)

Gruss Rolf aus Tolk :-)
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Ich kann dir aber auch meinen Schein kopieren, allerdings vom Grand WH;)
ich hab die Roten eingetragen :)
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- Daniel
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Na, das ist doch mal ein Angebot.
Kannst Du das einscannen und an meine e-mail-Adresse schicken?
herzlichen Dank
Daniel
Kannst Du das einscannen und an meine e-mail-Adresse schicken?
herzlichen Dank
Daniel
irgendwann beschränkt man sich auf das Wesentliche
- Daniel
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[quote author=BULLS EYE link=board=Jeeper4Jeeper;num=1289755175;start=0#3 date=11/17/10 um 14:31:02]
hast du keinen im stammtisch, der dir kurz seine eu-leuchten
leihen kann? ;)
Das ist nicht das Thema, habe selber sogar noch einen Satz EU-Rückleuchten herumliegen. Es geht darum, dass zu diesem Auto eine solche Ausnahme-/Sondergenehmigung gehört. Welche Rückleuchten nun wirklich am Auto dran sind, interessiert keinen. Muß man nicht verstehen, ist halt die deutsche Bürokratie.....
idS Daniel
hast du keinen im stammtisch, der dir kurz seine eu-leuchten
leihen kann? ;)
Das ist nicht das Thema, habe selber sogar noch einen Satz EU-Rückleuchten herumliegen. Es geht darum, dass zu diesem Auto eine solche Ausnahme-/Sondergenehmigung gehört. Welche Rückleuchten nun wirklich am Auto dran sind, interessiert keinen. Muß man nicht verstehen, ist halt die deutsche Bürokratie.....
idS Daniel
irgendwann beschränkt man sich auf das Wesentliche
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versteh ich nicht wirklich, wenn in dem alten KFZ-Brief drinsteht "Beleuchtungsanlage abweichend STVZO etwa Wirkung nachgewiesen, Ausnahmegenehmigung durch Regierungspräsident .............. erteilt worden" muß das eigendlich akzeptiert werden ( ist ja schließlich eine Gebühr bereits bezahlt worden )
Wolfgang
Wolfgang
1x CJ 7 Bauj. 79, 1x CJ 5 Bauj. 78 H
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Das ist nicht das Thema, habe selber sogar noch einen Satz EU-Rückleuchten herumliegen. Es geht darum, dass zu diesem Auto eine solche Ausnahme-/Sondergenehmigung gehört. Welche Rückleuchten nun wirklich am Auto dran sind, interessiert keinen. Muß man nicht verstehen, ist halt die deutsche Bürokratie.....
idS Daniel
wenn´s im brief eingetragen ist, dann haben die herrschaften
auf der zulassungsstelle es zu akzeptieren. ::)
das klingt so, als ob da jemand seine kompetenzen überschreitet. 8)
ich würde mich eine etage höher beschweren, da hatte ich auch
schon erfolg mit, als die damals bei meinem yps die im alten brief eingetragenen
31er nicht in die neuen papiere übernehmen wollten. ;)
pass also auf, das alles, was im alten brief steht, in die neuen papiere übernommen wird. :)

Gruss Rolf aus Tolk :-)