Hi;
weis jemand wie das do in der Schweiz mit der
80 Kanal CB-Babbelmaschine is?
Ich hab von Albrecht die Berechtigungskarten ausgedruckt.
Nur Papier is geduldig.
Aber was meinen die schweizer Mützenträger dazu?
CB-Funk in der Schweiz?
CB-Funk in der Schweiz?
auzszug aus der aktuellen albrechjt internetseite:
"80/12 or 40/40 for Germany,
40/40 for Netherlands, France, Belgium, Italy, Portugal, Spain, Switzerland and Finland,
(individual licence requested, free in Finland and Netherlands)
40 FM (CEPT) for all EU member states + Norway, Iceland, Switzerland and Hungary. "
also darfst du nur 40 FM. 40FM/40AM ist demnach in der schweiz anmeldepflichtig.
aber die meisten albrecht funken kannst du ja von einem modus auf denanderen umstellen. meine kann alle 3. ich nutze 80/12 hier in D.
"80/12 or 40/40 for Germany,
40/40 for Netherlands, France, Belgium, Italy, Portugal, Spain, Switzerland and Finland,
(individual licence requested, free in Finland and Netherlands)
40 FM (CEPT) for all EU member states + Norway, Iceland, Switzerland and Hungary. "
also darfst du nur 40 FM. 40FM/40AM ist demnach in der schweiz anmeldepflichtig.
aber die meisten albrecht funken kannst du ja von einem modus auf denanderen umstellen. meine kann alle 3. ich nutze 80/12 hier in D.
CB-Funk in der Schweiz?
Das sagt der Zoll:
CB-Funk
1. Zollbestimmungen
Gebrauchte Funkgeräte können von im Ausland wohnhaften Personen abgabenfrei eingeführt werden, sofern die Geräte zur Wiederausfuhr bestimmt sind.
2. Konzession
a) Grundsatz
Wenn Sie in der Schweiz ein Jedermannsfunkgerät betreiben wollen, brauchen Sie dafür grundsätzlich eine Konzession. Reichen Sie das Konzessionsgesuch bitte schriftlich beim Bundesamt für Kommunikation, Sektion Funkkonzessionen, Postfach, 2501 Biel-Bienne ein.
b) Ausnahmen
CB-Funkgeräte, für die eine Freizügigkeit nach einer CEPT-Empfehlung gilt (z.B. CEPT PR 27)
CB-Funkgeräte in Verbindung mit einer offiziellen CB-Berechtigungskarte ("Circulation Card"), ausgestellt von den Telekommunikationsverwaltung von Belgien, Deutschland, Frankreich, Liechtenstein, Portugal, Spanien, Tschechien, Slowakei oder Ungarn aufgrund der multilateralen Vereinbarung.
3. Technisches
Die Sendeleistung und die Frequenzen Ihres Funkgerätes müssen den schweizerischen Vorschriften entsprechen.
Im Bereich 27 MHz werden zurzeit zugelassen:
Geräte mit 40 Kanälen, Sendeleistung
Modulationsart ausschliesslich FM: 4 Watt
Modulationsart AM: 1 Watt
Modulationsart SSB: 4 Watt
auf folgenden Frequenzen (MHz):
26.965 / 26.975 / 26.985 / 27.005 / 27.015 / 27.025 / 27.035 / 27.055 /
27.065 / 27.075 / 27.085 / 27.105 / 27.115 / 27.125 / 27.135 / 27.155 /
27.165 / 27.175 / 27.185 / 27.205 / 27.215 / 27.225 / 27.235 / 27.245 /
27.255 / 27.265 / 27.275 / 27.285 / 27.295 / 27.305 / 27.315 / 27.325 /
27.335 / 27.345 / 27.355 / 27.365 / 27.375 / 27.385 / 27.395 / 27.405
4. Nichtbeachten der Vorschriften
Wer Teilnehmeranlagen (unter anderem Funkgeräte) erstellt, gebrauchsfertig macht oder betreibt, welche nicht den schweizerischen Vorschriften entsprechen oder für welche keine Konzession vorliegt, wird mit Busse bis Fr. 100 000.- oder mit Haft bestraft.
5. Konsequenzen vermeiden
Erfüllt Ihr Gerät die technischen Voraussetzungen nicht oder verfügen Sie über keine Konzession, so kann das Gerät dennoch in der Schweiz mitgeführt werden, wenn insbesondere folgenden Massnahmen getroffen werden:
Gerät von der Stromquelle lösen und ausbauen (sofern möglich)
Verbindung zur Antenne lösen und Antenne demontieren (sofern möglich)
Grundsatz: Ist das Funkgerät bei einer Kontrolle mit der Antenne verbunden und muss es zur Inbetriebnahme nur noch mit der Stromquelle verbunden werden, so gilt es als gebrauchsfertig und damit als erstellt.
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Zuletzt aktualisiert am: 08.06.2005
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Konzessionsgesuch
Bundesamt für Kommunikation
Sektion Funkkonzessionen
Postfach
2501 Biel-Bienne
Adressen der Zolldirektionen
Eidgenössische Zollverwaltung (EZV)
CB-Funk
1. Zollbestimmungen
Gebrauchte Funkgeräte können von im Ausland wohnhaften Personen abgabenfrei eingeführt werden, sofern die Geräte zur Wiederausfuhr bestimmt sind.
2. Konzession
a) Grundsatz
Wenn Sie in der Schweiz ein Jedermannsfunkgerät betreiben wollen, brauchen Sie dafür grundsätzlich eine Konzession. Reichen Sie das Konzessionsgesuch bitte schriftlich beim Bundesamt für Kommunikation, Sektion Funkkonzessionen, Postfach, 2501 Biel-Bienne ein.
b) Ausnahmen
CB-Funkgeräte, für die eine Freizügigkeit nach einer CEPT-Empfehlung gilt (z.B. CEPT PR 27)
CB-Funkgeräte in Verbindung mit einer offiziellen CB-Berechtigungskarte ("Circulation Card"), ausgestellt von den Telekommunikationsverwaltung von Belgien, Deutschland, Frankreich, Liechtenstein, Portugal, Spanien, Tschechien, Slowakei oder Ungarn aufgrund der multilateralen Vereinbarung.
3. Technisches
Die Sendeleistung und die Frequenzen Ihres Funkgerätes müssen den schweizerischen Vorschriften entsprechen.
Im Bereich 27 MHz werden zurzeit zugelassen:
Geräte mit 40 Kanälen, Sendeleistung
Modulationsart ausschliesslich FM: 4 Watt
Modulationsart AM: 1 Watt
Modulationsart SSB: 4 Watt
auf folgenden Frequenzen (MHz):
26.965 / 26.975 / 26.985 / 27.005 / 27.015 / 27.025 / 27.035 / 27.055 /
27.065 / 27.075 / 27.085 / 27.105 / 27.115 / 27.125 / 27.135 / 27.155 /
27.165 / 27.175 / 27.185 / 27.205 / 27.215 / 27.225 / 27.235 / 27.245 /
27.255 / 27.265 / 27.275 / 27.285 / 27.295 / 27.305 / 27.315 / 27.325 /
27.335 / 27.345 / 27.355 / 27.365 / 27.375 / 27.385 / 27.395 / 27.405
4. Nichtbeachten der Vorschriften
Wer Teilnehmeranlagen (unter anderem Funkgeräte) erstellt, gebrauchsfertig macht oder betreibt, welche nicht den schweizerischen Vorschriften entsprechen oder für welche keine Konzession vorliegt, wird mit Busse bis Fr. 100 000.- oder mit Haft bestraft.
5. Konsequenzen vermeiden
Erfüllt Ihr Gerät die technischen Voraussetzungen nicht oder verfügen Sie über keine Konzession, so kann das Gerät dennoch in der Schweiz mitgeführt werden, wenn insbesondere folgenden Massnahmen getroffen werden:
Gerät von der Stromquelle lösen und ausbauen (sofern möglich)
Verbindung zur Antenne lösen und Antenne demontieren (sofern möglich)
Grundsatz: Ist das Funkgerät bei einer Kontrolle mit der Antenne verbunden und muss es zur Inbetriebnahme nur noch mit der Stromquelle verbunden werden, so gilt es als gebrauchsfertig und damit als erstellt.
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Eidgenössische Zollverwaltung (EZV)
CB-Funk in der Schweiz?
Das sagt der Zoll:
CB-Funk
1. Zollbestimmungen
Gebrauchte Funkgeräte können von im Ausland wohnhaften Personen abgabenfrei eingeführt werden, sofern die Geräte zur Wiederausfuhr bestimmt sind.
2. Konzession
a) Grundsatz
Wenn Sie in der Schweiz ein Jedermannsfunkgerät betreiben wollen, brauchen Sie dafür grundsätzlich eine Konzession. Reichen Sie das Konzessionsgesuch bitte schriftlich beim Bundesamt für Kommunikation, Sektion Funkkonzessionen, Postfach, 2501 Biel-Bienne ein.
b) Ausnahmen
CB-Funkgeräte, für die eine Freizügigkeit nach einer CEPT-Empfehlung gilt (z.B. CEPT PR 27)
CB-Funkgeräte in Verbindung mit einer offiziellen CB-Berechtigungskarte ("Circulation Card", ausgestellt von den Telekommunikationsverwaltung von Belgien, Deutschland, Frankreich, Liechtenstein, Portugal, Spanien, Tschechien, Slowakei oder Ungarn aufgrund der multilateralen Vereinbarung.
3. Technisches
Die Sendeleistung und die Frequenzen Ihres Funkgerätes müssen den schweizerischen Vorschriften entsprechen.
Also:
Punkt 1) Is klar.
Punkt 2b) Is klar.
Punkt 3) Is klar.
Ei dann kanns jo los gehn.
CB-Funk
1. Zollbestimmungen
Gebrauchte Funkgeräte können von im Ausland wohnhaften Personen abgabenfrei eingeführt werden, sofern die Geräte zur Wiederausfuhr bestimmt sind.
2. Konzession
a) Grundsatz
Wenn Sie in der Schweiz ein Jedermannsfunkgerät betreiben wollen, brauchen Sie dafür grundsätzlich eine Konzession. Reichen Sie das Konzessionsgesuch bitte schriftlich beim Bundesamt für Kommunikation, Sektion Funkkonzessionen, Postfach, 2501 Biel-Bienne ein.
b) Ausnahmen
CB-Funkgeräte, für die eine Freizügigkeit nach einer CEPT-Empfehlung gilt (z.B. CEPT PR 27)
CB-Funkgeräte in Verbindung mit einer offiziellen CB-Berechtigungskarte ("Circulation Card", ausgestellt von den Telekommunikationsverwaltung von Belgien, Deutschland, Frankreich, Liechtenstein, Portugal, Spanien, Tschechien, Slowakei oder Ungarn aufgrund der multilateralen Vereinbarung.
3. Technisches
Die Sendeleistung und die Frequenzen Ihres Funkgerätes müssen den schweizerischen Vorschriften entsprechen.
Also:
Punkt 1) Is klar.
Punkt 2b) Is klar.
Punkt 3) Is klar.
Ei dann kanns jo los gehn.
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- Rookie
- Beiträge: 19
- Registriert: Montag 26. Juli 2004, 22:29
CB-Funk in der Schweiz?
Ei Johann!
Was willste den bei dene ;D
Was willste den bei dene ;D
Jeepless
Dodge Ram Crewcab
HD e-glide für die sonnigen Tage
Dodge Ram Crewcab
HD e-glide für die sonnigen Tage
CB-Funk in der Schweiz?
Ei esse un drinke. ;D
Des blöde iss nur.... des is do irschendwo midde drin. Naja so halb
Des blöde iss nur.... des is do irschendwo midde drin. Naja so halb
CB-Funk in der Schweiz?
Ei Johann!
Was willste den bei dene ;D
sich unterhalten

hier spricht ja anscheinend koiner mit ´em Johann ;D