Marderbiss Abwehr
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- Röhrls Trainer
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- Registriert: Mittwoch 22. Juli 2009, 23:02
- Wohnort: Weissach
Marderbiss Abwehr
Lass mich raten : Warzenschweine, Richtig ? ;D ;D ;D
Oder n Dönertier.
Hab gehört die sollen sich hier auch als mal rumtreiben!
Jeep Wrangler Unlimited 2,8 CRD.
4" Fahrwerk ASP-Eberle und Chrom Kühlergrillblende.
4:56 Achsübersetzung
Reifen: Cooper STT 35"x12,5"x17 MT auf ProComp Felgen.

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Marderbiss Abwehr
Moinsen,
mal ne´Frage: Wieviel Marder braucht man für ne`Jacke in Größe XL ? ;D ;D
mal ne´Frage: Wieviel Marder braucht man für ne`Jacke in Größe XL ? ;D ;D
Marderbiss Abwehr
Moinsen,
mal ne´Frage: Wieviel Marder braucht man für ne`Jacke in Größe XL ? ;D ;D
als wenn du mit XL auskommen würdest....



Gruss Rolf aus Tolk :-)
Marderbiss Abwehr
fusselt ein Marder eigentlich? ::)
das fangen ist so ne Sache...
wenn du ihn hast, fahr viele km`s damit er nicht wieder heim findet
und
lange leer ist das verlassene Revier dann auch nicht...
in meinem Volvo turnt ab und an einer drin rum, angenagt hat er bis jetzt noch nicht...ich bin aber dagegen versichert;)
der Jeep ist zu hoch, da wird ihm wahrscheinlich schlecht ;D
stehen Marder nicht unter Naturschutz?...von wegen abknallen und so...
Gruß
das fangen ist so ne Sache...
wenn du ihn hast, fahr viele km`s damit er nicht wieder heim findet
und
lange leer ist das verlassene Revier dann auch nicht...
in meinem Volvo turnt ab und an einer drin rum, angenagt hat er bis jetzt noch nicht...ich bin aber dagegen versichert;)
der Jeep ist zu hoch, da wird ihm wahrscheinlich schlecht ;D
stehen Marder nicht unter Naturschutz?...von wegen abknallen und so...
Gruß
Marderbiss Abwehr
Steinmarder unterliegen dem Jagdrecht und gehören nicht zu den bedrohten Arten. Allerdings darf nicht jeder Steinmarder erlegen, nur jemand der eine(n) gültige Jagderlaubnis/Jagdschein hat. Bin mir aber nicht sicher ob jeder eine Kastenfalle erwerben kann. Ich bin mir aber sicher, daß unser Malamute und Daniel mehr darüber bescheid wissen ;)
vg
Jeepmaus
vg
Jeepmaus
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Marderbiss Abwehr
Steinmarder unterliegen dem Jagdrecht und gehören nicht zu den bedrohten Arten. Allerdings darf nicht jeder Steinmarder erlegen, nur jemand der eine(n) gültige Jagderlaubnis/Jagdschein hat. Bin mir aber nicht sicher ob jeder eine Kastenfalle erwerben kann. Ich bin mir aber sicher, daß unser Malamute und Daniel mehr darüber bescheid wissen ;)
vg
Jeepmaus
Ich hab nen großen Holzofen im Keller. Spitzname "Krematorium"
Da kann man sicher nen Marder "verschwinden" lassen, wenn man ihn Völkerrechstwiederig an die Wangestellt und Liqudiert hat!
Also, wennMarder keinen roten oder grünen Qualim beim verheitzen verursachen merkt das keiner!
Ich hab mich jetzt für nen Schocker entschieden!
Hol mir jetzt Angebote ien und dann kriegt der marder E-Schocks!
Jeep Wrangler Unlimited 2,8 CRD.
4" Fahrwerk ASP-Eberle und Chrom Kühlergrillblende.
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Marderbiss Abwehr
Steinmarder unterliegen dem Jagdrecht und gehören nicht zu den bedrohten Arten. Allerdings darf nicht jeder Steinmarder erlegen, nur jemand der eine(n) gültige Jagderlaubnis/Jagdschein hat. Bin mir aber nicht sicher ob jeder eine Kastenfalle erwerben kann. Ich bin mir aber sicher, daß unser Malamute und Daniel mehr darüber bescheid wissen ;)
vg
Jeepmaus
moin thao, fast richtig, wenn lahminator besitzer des grundstückes ist auf dem sein jeep steht kann es als befriedeter bezirk gewertet werden und er im besitz eines
scheines zum stellen von fallen ist darf er ihn damit auch fangen jedochsteht er dann vor dem problem das er ihn nicht töten darf, wozu er in besitz eines gültigen jagdscheines sein muss!!!!
idf jö
Marderbiss Abwehr
Die Befugnis des Nutzungsberechtigten des Grundstücks ist vom LJG bestimmt und in den Bundesländern unterschiedlich.
Das Töten darf z.B. in Hessen nur mit der Schusswaffe erfolgen, was "Jedermann" schon mal vor ein Problem stellt.
Ein freigelassener Steinmarder ist ein exportiertes Problem. Erstens bleibt er nicht im Wald und zweitens geht er nie wieder in eine Kastenfalle. Wenn man ihn fängt, sollte man ihn also auch töten.
Wie ein sog. Jäger hier unverblendete Drahtkastenfallen propagieren kann, entzieht sich vollkommen meinem Verständnis. Deutlicher möchte ich nicht werden.
Das Töten darf z.B. in Hessen nur mit der Schusswaffe erfolgen, was "Jedermann" schon mal vor ein Problem stellt.
Ein freigelassener Steinmarder ist ein exportiertes Problem. Erstens bleibt er nicht im Wald und zweitens geht er nie wieder in eine Kastenfalle. Wenn man ihn fängt, sollte man ihn also auch töten.
Wie ein sog. Jäger hier unverblendete Drahtkastenfallen propagieren kann, entzieht sich vollkommen meinem Verständnis. Deutlicher möchte ich nicht werden.