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fahren ohne türen

Verfasst: Dienstag 13. Mai 2008, 20:34
von dieselchris
vieleicht kann mir jemand helfen ? weiß jemand ob es erlaubt ist ohne türen zu fahren wenn man ketten benutzt ???

fahren ohne türen

Verfasst: Mittwoch 14. Mai 2008, 07:09
von Transdat
Die Mungakette, Gott hab sie selig, ist nicht nötig, 3-Punkt-Gurte reichen  aus. Die Edelweißbuam haben, so sie Dich anhalten, keine Rechtsgrundlage. Du hast allerdings auch keine denn homologiert ist das Fzg in Deutschland ausschliesslich mit Türen.

Ein klitzekleiner rechtsfreier Raum den man durchaus nutzen kann. Nachfragen bei Polizei, Zulassung,... etc, bringen imho nichts sondern können im Gegenteil sogar kontraproduktiv sein.

Sollte jedoch ein Unfall mit Personenschaden passieren bei dem eine Kausalität zu den fehlenden Türen hergeleitet werden kann ...


just my 2 cent

Jürgen

fahren ohne türen

Verfasst: Mittwoch 14. Mai 2008, 08:24
von XJutta
Ein Nachsatz noch von mir:

Es hat bei Unfällen ohne Türen Personenschäden gegeben und nur, weil keine Türen eingehängt waren! Wenn nämlich die Füße ganz cool in den Türausschnitt gestellt werden, kann das sehr unangenehme Folgen für Füße und Beine haben, und wenn es ganz schlimm kommt, Beeinträchtigungen für die gesamte restliche Lebenszeit.

Daher meine Empfehlung: immer mit Türen!

Jutta
Bild Bild

fahren ohne türen

Verfasst: Mittwoch 14. Mai 2008, 09:59
von Ralle
Auf jeden Fall im Gelände ;) ;) ;)

fahren ohne türen

Verfasst: Dienstag 20. Mai 2008, 06:37
von dieselchris
ich danke euch für die hilfe ;D

fahren ohne türen

Verfasst: Montag 26. Mai 2008, 05:48
von Achim
moin moin,

wie siehts aus mit dem Versicherungsschutz (Diebstahl), hat einer von Euch schon unangenehme Erfahrungen damit gemacht?

Wie stehts bei Stoff-Halbtüren (nicht abschließbar)?

Gruß

Achim

fahren ohne türen

Verfasst: Montag 26. Mai 2008, 07:12
von TJ 150
Wenn Du´s genau wissen willst, kläre es mit DEINER Versicherung im speziellen Fall ab.

Hier eine pauschale Aussage zu treffen, ist wohl eher nicht möglich.

Der Punkt ist, dass einem wohl weder Polizei noch TÜV was anhaben kann, wenn man ohne Türen unterwegs ist.
Was allerdings im Versicherungsfall (Unfall mit Personenschaden, Diebstahl, Vandale) passiert, steht auf einem ganz anderen Blatt.
Daher kann sich nur jeder bei seiner Versichung erkundigen, wie es um den Versicherungsschutz in diesem Fall bestellt ist. Dann gibt´s auch kein böses Erwachen.

Es soll aber auch Leute geben, die einfach das offene Fahren genießen... Wer viel fragt, bekommt viel Anwort.

fahren ohne türen

Verfasst: Montag 26. Mai 2008, 09:28
von Fritz_The_Cat
Da in der Zulassung "PKW Offen" steht.

Ist das Fahrzeug auch so versichert.

Alles was nicht zum Fahrzeug gehört muss beim verlassen rausgenommen werden.

Wer schriftlich haben will
Muss es machen wie Timo gesagt hat

Fritz

fahren ohne türen

Verfasst: Montag 26. Mai 2008, 10:06
von geierhorst
Hallo, zusammen,

am Beginn meiner Geländewagen "freundschaft" fuhren einige Kumpels und ich Suzuki LJ, später dann SJ, 410 und Samurai´s.
Einer von uns wohnte mitten in der Stadt, dem wurde wirklich alle 2Monate das Auto ausgeräumt, Radio, damals Casetten usw., man konnte die Stofftüren (bauartbedingt) nicht abschließen, und bei den Stahltüren kamen die Ganoven eben durchs Stoffverdeck rein!
Das macht die Versicherung maximal zweimal mit, dann schmeißt sie dich raus!

Also. wenigstens alles, was zum Diebstahl reizen könnte, raus aus dem Wagen.

Viele Grüße aus Nürnberg