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Rammschutz für YJ

Verfasst: Freitag 28. November 2008, 05:42
von Harleyjeep
Aus einer Mitteilung des TÜV Nord geht hervor, dass die EG-Typ-genehmigungspflicht für Frontschutzbügel, die am 25.Mai 2007 in Kraft trat, schon wieder ungültig ist. Grund: Die Regelung wurde in Deutschland nicht in nationales Recht umgesetzt. Bestehende ABE und Teilegutachten bleiben daher auch für sogenannte starre Bügel weiter gültig.
Der Tüv dazu wörtlich: "Dieser Umstand ist bei Kundenanfragen zu berücksichtigen, jedoch nicht aktiv zu vermarkten."
./.
Der "Rammschutz" wird ja auch nicht mehr im Fahrzeugschein eingetragen. Bekommst eine Bescheinigung und "kannst" es eintragen lassen. Kann es nicht zufällig sein, dass das Teil bereits montiert war, aber lediglich beim Kauf die Bescheinigung verloren gegangen ist ( Bestandschutz ) :-)

Gruß
Roland


das stimmt so nicht...

bei mir wurde der Bügel vermessen und 04.2008 eingetragen - auch ohne Gutachten - aber!!!
bei mir ist er fest verbunden mit dem "Geräteträger-Winde" (Bumper) und dient als "Windenschutzbügel"
Also wer ohnehin ne Winde hat oder eine anbauen will, sollte diesen Weg versuchen ;)

Rammschutz für YJ

Verfasst: Freitag 28. November 2008, 09:38
von Elliot
Die Aussage kommt nicht von mir, sondern vom TÜV - Nord.

Deine Sache kann man so nicht vergleichen, weil Du das als Windenträger eingetragen hast. Das würde auch gehen, ohne Frage, dann handelt es sich um einen Geräteträger und nicht um einen Frontschutzbügel.

Also ansich zwei verschiedene paar Schuhe, aber durchaus eine Möglichkeit sich das Teil eintragen zu lassen.

Ich habe an meinem YPs eine New Yorker im August 2008 nachträglich und ohne Probs bei der Dekra eintragen/bestätigen lassen.

Gruß
Roland

Rammschutz für YJ

Verfasst: Sonntag 30. November 2008, 08:17
von Berufschaot
Hi Elliot, den NY-Rammschutz hab ich später ( nachträglich ) gekauft und es is sau-schwer, dafür ein TÜV-Gutachten zu kriegen. Zumal keiner dabei war und in meinem Schein auch nix derartiges eingetragen ist !
Danke für den Artikel !!!