Aus einer Mitteilung des TÜV Nord geht hervor, dass die EG-Typ-genehmigungspflicht für Frontschutzbügel, die am 25.Mai 2007 in Kraft trat, schon wieder ungültig ist. Grund: Die Regelung wurde in Deutschland nicht in nationales Recht umgesetzt. Bestehende ABE und Teilegutachten bleiben daher auch für sogenannte starre Bügel weiter gültig.
Der Tüv dazu wörtlich: "Dieser Umstand ist bei Kundenanfragen zu berücksichtigen, jedoch nicht aktiv zu vermarkten."
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Der "Rammschutz" wird ja auch nicht mehr im Fahrzeugschein eingetragen. Bekommst eine Bescheinigung und "kannst" es eintragen lassen. Kann es nicht zufällig sein, dass das Teil bereits montiert war, aber lediglich beim Kauf die Bescheinigung verloren gegangen ist ( Bestandschutz ) :-)
Gruß
Roland
das stimmt so nicht...
bei mir wurde der Bügel vermessen und 04.2008 eingetragen - auch ohne Gutachten - aber!!!
bei mir ist er fest verbunden mit dem "Geräteträger-Winde" (Bumper) und dient als "Windenschutzbügel"
Also wer ohnehin ne Winde hat oder eine anbauen will, sollte diesen Weg versuchen ;)