Hallo Robert
Das Zertifikat ist nicht gefälscht. Es wurde ja die Funkentstörung geprüft und bescheinigt. Dies hat aber nicht zur Folge, dass die Lampe für den Straßenverkehr zugelassen ist.
Da wir einen Scheinwerfer nach Norm
R 20 Kraftfahrzeugscheinwerfer mit Halogenglühlampen (H4-Lampen) für asymmetrisches Abblendlicht und/oder Fernlicht
haben sind Lampen nach Norm
R 37 Glühlampen zur Verwendung in genehmigten Scheinwerfern und Leuchten von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern.
Wie du siehst ist bei den R 20 Scheinwerfern eine Glühlampe vorgeschrieben.
Ansonsten gibt es zum Beispiel
R 112 Kraftfahrzeugscheinwerfer für asymmetrisches Abblendlicht und/oder Fernlicht, die mit Glühlampen und/oder LED-Modulen ausgerüstet sind
Für die gibt es Leuchtmittel, die der Norm
R 128 Leuchtdioden-Lichtquellen (LED-Lichtquellen) oder aber der Norm R37 entsprechen müssen.
oder
R 5 Sealed-Beam-Scheinwerfer für Kraftfahrzeuge (SB-Scheinwerfer) für europäisches asymmetrisches Abblendlicht oder Fernlicht oder für beides
R 31 Sealed-Beam-Halogenscheinwerfereinheit (HSB) für Kraftfahrzeuge für asymmetrisches Abblendlicht und/oder Fernlicht
oder
R 98 Kfz-Scheinwerfer mit Gasentladungslichtquellen
mit ihren Lampen
R 99 Gasentladungslichtquellen für genehmigte Gasentladungsleuchteinheiten in Kraftfahrzeugen
Früher war das einfach man hat sich zugelassene Hella`s oder Cibie´s gekauft, die drangeschraubt und gut wars.
Heute muss man da mehr aufpassen, weil die LED Technik extrem helle Scheinwerfer möglich macht. Wichtig ist zum Beispiel, dass die Referenz Zahl, (die auf jedem Fernscheinwerfer mit Zulassung angegeben sein muss und seine Blendwirkung beschreibt), insgesamt für die maximal 4 zulässigen leuchten die Zahl von 100 nicht übersteigt. Dazu kommt dann noch die maximale Leuchtstärke in Candela.
Für Arbeitsscheinwerfer (Heutzutage meistens LED Balken) braucht man eigentlich keine Zulassung, da sie ja nicht für den Fahrbetrieb gedacht sind .
Sie dürfen nicht über das Fernlicht geschaltet und deren Ein/Auschalter darf sich nicht in einem Bereich befinden, den der Fahrer beim Fahren erreichen kann.
Da kann eine R 10 Zulassung nicht schaden, denn dann ist wenigstens Sicher gestellt, dass man beim Arbeiten noch Radio hören kann.
Die ganzen R Nummern habe ich aus dem Wikipedia Beitrag. Da sind alle, das Fahrzeug betreffenden Normen aufgeführt.
Hier nochmal der Link.
https://de.wikipedia.org/wiki/ECE-Regelungen
Liebe Grüße
Pit